Campingplatzordnung – Ostseecampingplatz Gut Karlsminde

(gültig ab 01. September 2025 – ersetzt alle früheren Fassungen)

Anbei eine Kurzfassung der Campingplatzordnung.

Liebe Gäste,

herzlich willkommen auf dem Ostseecampingplatz Gut Karlsminde!
Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihre Urlaubszeit bei uns verbringen – mitten in der Natur, direkt an der Ostsee. Damit sich alle Gäste wohlfühlen und die besondere Atmosphäre auf unserem Platz genießen können, ist ein achtsames und rücksichtsvolles Miteinander besonders wichtig.

Wir bitten Sie daher, auf Ruhe, Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme zu achten – auch im Verhalten gegenüber anderen Gästen und im Hinblick auf Ihre Kinder. Diese Platzordnung enthält wichtige Hinweise und Regeln, die der Sicherheit, dem Umweltschutz und dem harmonischen Zusammenleben auf dem Gelände dienen.

Mit dem Betreten unseres Campingplatzes erkennen Sie diese Regelungen sowie die jeweils gültige Preisliste verbindlich an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung –
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt! 

Ihr Team vom Ostseecampingplatz Gut Karlsminde

Ruhezeiten

  • Mittagsruhe: 12:00 – 13:00 Uhr
  • Nachtruhe: 22:00 – 6:30 Uhr

In dieser Zeit:

  • Kein unnötiger Fahrverkehr auf dem gesamten Gelände, inkl. Bereich vor der Schranke
  • Keine Bootstransporte zur Slipanlage
  • Keine lauten Geräte oder Musik (nur Zimmerlautstärke)

Generell:

  • Musik nur bis 22:00 Uhr und in angemessener Lautstärke
  • Private Feiern bitte rechtzeitig den Nachbarn ankündigen

Schrankenregelung

  • Automatische Öffnung nur für registrierte Kfz-Kennzeichen – bitte melden Sie Änderungen rechtzeitig (Maximal 2 Kfz-Kennzeichen pro Stellplatz).
  • 23:00 – 6:30 Uhr: Keine Einfahrt möglich – Ausfahrt jederzeit erlaubt.
  • 01.11. – 28.02.: Schranke komplett geschlossen (keine Ein-/Ausfahrt).
  • In Notfällen: Rettungsdienste und Feuerwehr können jederzeit die Schranke passieren.

Fahrverkehr & Geschwindigkeit

  • Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Auto
  • Max. Schrittgeschwindigkeit: auch für E-Roller, Fahrräder etc.
  • Motorräder/Mopeds dürfen nur geschoben werden

Stromversorgung

  • Strom nur über zugelassene Kabel und Geräte
  • Bei Störungen darf die Platzleitung die Zufuhr unterbrechen
  • Einspeisung von Strom ins Platznetz ist untersagt

Wasserversorgung an den Stellplätzen

  • Wasseranschlüsse ab Saisonbeginn verfügbar
  • Zuverlässige Versorgung ab 01. Mai garantiert
  • Vorher können Leitungen bei Frostgefahr kurzfristig abgestellt werden
  • Maßnahme dient dem Schutz der Anlagen – wir bitten um Verständnis

Elektrofahrzeuge

  • Elektroautos können an den ausgewiesenen Ladestationen auf dem Parkplatz geladen werden.
    • Bitte nur während des Ladevorgangs dort parken.
  • Kein Laden an Steckdosen auf dem Campingplatz oder an den Ferienhäusern.
    • Grund: Alte Stromleitungen → Gefahr von Kurzschlüssen.
  • Weitere Lademöglichkeiten in Eckernförde
    • Tesla Supercharger in Busdorf

Sanitäranlagen

  • Anlagen bitte sauber hinterlassen
  • Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen
  • Warmwasser darf nicht zum Stellplatz transportiert werden
  • Haustiere im Sanitärbereich verboten

Müllentsorgung

  • Öffnungszeiten Wertstoffhof: täglich 8:30 – 16:00 Uhr (hinterer Parkplatzbereich)
  • Mülltrennung ist Pflicht
  • Kein Sperrmüll
  • Bei wiederholten Fehlwürfen oder illegalen Ablagerungen: Platzverweis möglich
  • Genauere Informationen hier.

Rasenpflege & Grünschnitt

  • Rasenmähen: bitte nur zwischen 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 20:00 Uhr
    • Nicht an Sonn- und Feiertagen
  • Heckenschnitt ab dem 20. Juni erlaubt (Vogelschutz beachten)
  • Grünschnitt getrennt am Wertstoffhof entsorgen

Haustiere

  • Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände – gesetzlich vorgeschrieben!
  • Freilauf nur auf dem Hundeauslaufplatz & Hundestrand erlaubt
    • Am Badestrand sind Hunde nicht erlaubt
    • An den übrigen Strandabschnitten müssen Hunde angeleint werden
    • Die Grünflächen vor den Stellplätzen sind kein Gassigebiet.
    • Mehr Informationen hier.
  • Kot sofort beseitigen – Beutelspender an der Rezeption
  • Bei wiederholten Verstoß: Platzverweis möglich

Stellplätze & Sicherheit

  • Mindestabstand zwischen Zelten/Wohnwagen: 3 m
  • Bei Streitigkeiten: Jeweils 1,5 m Abstand zur Nachbargrenze
  • Keine Zufahrt über fremde Parzellen
  • Umzäunungen nur mit Zeltplane – kein Holz erlaubt
  • Max. Bodenplattenfläche: 15 m², bündig mit Erdoberfläche
  • Keine festen Fundamente
  • Aufbau nur innerhalb der Rasengittermatten
  • Keine Steine auf dem Platz! → Gefahr für Rasenmäher und Fahrzeuge.

Gasprüfung

  • Pflicht für alle Wohnwagen: Gültige Prüfung nach DVGW G 607 alle 2 Jahre
  • Die erfolgte Prüfung muss in der Rezeption vorgelegt werden
  • Max. 2 Gasflaschen à 11 kg + 2 l brennbare Flüssigkeiten pro Platz (außer Flaschengas im Gebrauch)

Vorzelte & Schutzdächer

  • Vorzelt erlaubt, nur in klassischer Bauweise (Zeltplane + Zeltstangen)
  • Kein Innenausbau (z. B. Holzverkleidungen) erlaubt
  • Küchenzeile im Zelt zulässig
  • Fenster & Türen erlaubt, keine Materialvorgaben
  • Schutzdächer über Vorzelt/Wohnwagen nur, wenn:
    • nicht im Boden verankert (kein Fundament, keine festen Stützen)
    • trennbar (separat für Wohnwagen & Vorzelt)
  • Keine festen Anbauten an Wohnwagen

Holzfußböden

  • Erlaubt, sofern:
    • Mobilität der Campingausstattung erhalten bleibt
    • Brandschutz eingehalten wird
  • Trennwände aus leicht entflammbarem Material (z. B. Lamellen) verboten

Abstandsvorschriften & Brandschutz

  • Wohnwagen/Zelte müssen jederzeit mobil und entfernbar sein
  • Wohnwagen: Deichsel zum Weg, Wohnmobile: rückwärts einparken.
  • Querstellen verboten – Fahrzeuge müssen jederzeit mobil sein.
  • Mindestabstände:
    • Zelte/Wohnwagen: 3 m
    • Brandgassen: 5 m
    • Mobilheime: 10 m (untereinander), 5 m zu Zelten/Wohnwagen
  • Gerätehäuser auf eigenem Standplatz: keine zusätzliche Abstandsfläche nötig
  • Keine festen Einfriedungen, Fundamente oder brennbaren Trennwände erlaubt

Fahrzeug- & Bootsabstellung

  • Pro Platz: max. 1 Auto
  • Boote auf Stellplätzen verboten
  • Boote nur auf genehmigten Lagerflächen (Genehmigung erforderlich)
  • Max. 2 l brennbare Flüssigkeiten je Stellplatz (außer Flaschengas im Gebrauch)

Grillen & Feuer

  • Offene Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörbe verboten
  • Erlaubt: Holzkohle- und Gasgrills
  • Keine Brandbeschleuniger (z. B. Spiritus)
  • Abgekühlte Asche nur in vorgesehene Behälter entsorgen

Sport & Spiel

  • Großer Kinderspielplatz
    • Indoor-Spielplatz, der in den Ferien stundenweise geöffnet ist.
    • Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
    • Bitte die Hausordnung beachten.
  • Sportplätze für Fußball, Volleyball, Basketball
    • Bewegungsspiele nur auf dafür ausgewiesenen Flächen.
    • Kein Spielen zwischen den Stellplätzen, besonders während der Ruhezeiten.

Angeln

  • Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Angelmöglichkeiten in den Strandseen
    • Tagesschein 2 Euro erhältlich an der Rezeption 
  • Oder vor der Küste vom Land oder vom eigenen Boot aus.
    • Voraussetzung ist ein gültiger Jahresfischereischein.

Drohnen & Medien

  • Drohnen nur mit schriftlicher Genehmigung
  • Veranstaltungsfotos/Videos können für Marketing genutzt werden – wer nicht erscheinen möchte, meldet dies bitte vorher an

Räumung bei Hochwassergefahr

  • Bei Unwetterwarnungen oder Hochwassergefahr kann die Platzleitung eine kurzfristige Räumung einzelner Bereiche oder des gesamten Geländes anordnen. Bitte befolgen Sie entsprechende Hinweise und Evakuierungsanweisungen umgehend.

Photovoltaik (PV-Anlagen)

  • Der Betrieb von PV-Inselanlagen (z. B. Solarkoffer mit Batteriespeicher) ist erlaubt.
  • Ein Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes ist nicht gestattet.

Mietbedingungen – Urlauberplätze

  • An- und Abreisedaten sind verbindlich
  • Stellplatzgebühr bei Buchung für gesamten Zeitraum zahlbar – keine Rückerstattung bei früherer Abreise
  • In Ausnahmefällen kann der Platz aus organisatorischen Gründen gleichwertig geändert werden
  • Mehr Informationen online unter www.karlsminde.de in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Mietvertrag

Mietbedingungen – Jahresplätze

  • Jahresmiete fällig zum 01. März
    (Förde Sparkasse, IBAN: DE86 2105 0170 1004 6234 41 · BIC: NOLADE21KIE)
  • Zahlung in Raten möglich – bis spätestens 01. März vollständig
  • Danach: Spätzahlerzuschlag 50 €
  • Kündigung nur zum Saisonende:
    • Absage nach dem 1. Februar → keine Erstattung
    • Absage nach Saisonbeginn → Haftung für Mietausfälle
  • Mehr Informationen online unter www.karlsminde.de in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Mietvertrag

Zahlungsverkehr

  • Seit der Saison 2025 ist die Rezeption bargeldlos. 
  • Zahlungen vor Ort können ausschließlich per EC-Karte sowie Kreditkarte (Mastercard, Visa) erfolgen. 
  • Bargeldzahlungen sind an der Rezeption nicht mehr möglich. 

Nutzung & Besucherregelung

  • Jahresplatz nur durch eine Familie (Eltern + minderjährige Kinder) nutzbar
  • Übernachtende Besucher zahlen reguläre Personengebühren
  • Untervermietung verboten

Verwaltung & Kontakt

  • Änderungen von Kontaktdaten (Emailadresse + Telefonnummer), Adresse oder sonstigen persönlichen Daten bitte unverzüglich melden
  • Karteikartendaten müssen vollständig & aktuell sein

Notruf & Ansprechpartner

  • Rezeption: +49 (0)4358 — 344
  • Feuerwehr/Rettung: 112 · Polizei: 110

Haftung & Datenschutz

  • Keine Haftung bei höherer Gewalt (Sturm, Starkregen, Feuer, Sturmhochwasser etc.)
  • Platzhaftung nur bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz
  • Datenschutzhinweise gem. DSGVO sind online abrufbar

Platzverweis & Ordnungsgelder

  • Bei groben oder wiederholten Verstößen: Platzverweis möglich
  • Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet

Die vollständigen AGBs finden Sie hier. ​​Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Platzleitung – Philipp Hoff & Team