Generell gilt unsere Campingplatzverordnung.

Häufig gestellte Fragen

 

  • Ruhezeiten?
    13.00 – 15.00 Uhr
    22.00 – 07.00 Uhr
  • Müllplatz?
    Unsere Müllverordnung finden Sie unter Infomaterial.
  • Ist es erlaubt, ein Dach über Wohnwagen und Vorzelt zu spannen, obwohl der Wohnwagen im Notfall sofort bewegbar sein muss? 
    Die Sicherstellung der Mobilität von Wohnwagen und Vorzelt muss generell gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund ist nur die Verwendung eines Daches möglich, das nicht fest im Fundament bzw. Boden verankert ist. Das Dach muss zusätzlich trennbar sein in einen Teil, der über dem Wohnwagen reicht und einen Teil, der das Vorzelt abdeckt.
  • Ist die Nutzung der Holzfußböden auf Campingplätzen gestattet? 
    Grundsätzlich ist die Verwendung von Holzfußböden auf Campingplätzen bedenkenlos. Die Zelt- und Campingplatzverordnung bezieht sich nur auf Trennwände aus leicht entflammbaren Material (Lammellenwände u.ä.). Der weiteren Verwendung von Holzfußböden steht somit nichts im Weg, solange die Grundsätze des Umgangs mit Feuer und Holz im Sinne der Brandverhütung beachtet werden und sie die Mobilität der Campingeinrichtung nicht behindert.
  • Ist das Aufstellen von Vorzelten zulässig? 
    Ja, allerdings unter Beachtung der nachstehenden Einschränkungen.
  • Aus welchem Material kann ein zugelassenes Vorzelt bestehen?
    Das verwendete Material muss überwiegend aus Zeltstoff bestehen (Zeltstangen und Zeltplane).
  • Ist es erlaubt, die Stützen fest mit dem Boden zu verankern?
    Nein, feste Verbindungen zwischen Zeltstützen und Boden wie z.B. Betonfundamente sind unzulässig.
  • Ist der Einbau von Fenstern gestattet? 
    Ja, Fenster (auch zum Öffnen) aus Plexiglas oder Glas sind grundsätzlich erlaubt.
  • Ist es gestattet, Türen einzubauen und gibt es hierfür besondere Vorschriften hinsichtlich des Materials?
    Türen dürfen grundsätzlich eingebaut werden. Im Bezug auf das Material gibt es keinerlei Beschränkungen.
  • Darf das Vorzelt innen, z.B. durch die Ausschalung mit Holz, ausgebaut werden?
    Nein, hier gilt ein generelles Verbot.
  • Ist das Aufstellen einer Küchenzeile im Zelt erlaubt?
    Ja, hier gibt es keine gegenteiligen Bestimmungen.
  • Ist es zulässig, einen festen Anbau an einen Wohnwagen zu bauen?
    Nein, dies ist unzulässig. Feste Anbauten liegen z.B. dann vor, wenn die Vorzelte nicht mehr die Definition eines Standvorzeltes erfüllen, sondern darüber hinaus befestigt sind (z.B. durch Innenausbauten).
  • Wie müssen Zelte und Wohnwagen beschaffen sein?
    Zelte und Wohnwagen müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit von ihrem Stellplatz entfernt werden können. Dies bedeutet, dass das Vorzelt zügig abgebaut werden können muss. Maßgeblich sind hierfür die Zeiten, die für den Abbau herkömmlicher Vorzelte in Ständerbauweise anzunehmen sind.
  • Ist das Anbringen von Schutzdächern zulässig?
    Schutzdächer sind entsprechend der Bestimmungen der gültigen Zelt- und Campingplatzverordnung Bestandteil des Wohnwagens und daher grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch für Kunststoffdächer, die sich über Wohnwagen und Vorzelt erstrecken. Sofern ein Dach über Zelt und Wohnwagen gespannt werden soll, darf die Beweglichkeit von  Wohnwagen und Vorzelt jedoch nicht eingeschränkt werden. Aus diesem Grund müssen diese Überdächer trennbar in einem Schutzdach über dem Wohnwagen und einem Schutzdach über das Vorzelt sein.
  • Dürfen Autos auf dem Stellplatz abgestellt werden?
    Ja. Jeder Stellplatz ist groß genug, dass auch mindestens ein Auto dort geparkt werden kann.                                 
  • Dürfen Boote auf dem Stellplatz abgestellt werden?
    Nein. Boote können auf gesondert zu genehmigenden Lagerflächen abgestellt werden. Auf jedem Stand- und jedem Aufstellplatz dürfen nicht mehr als zwei Liter brennbare Flüssigkeiten gelagert werden; dies gilt nicht für Flaschengas für den laufenden Gebrauch.
  • Brandschutz? Mit welchem Abstand zueinander dürfen die Wohnwagen und Vorzelte aufgestellt werden?
    Zelte und Wohnwagen sind so aufzustellen oder zu errichten, dass zwischen ihnen im Bereich der Brandgassen ein Sicherheitsabstand von 5 m, im Übrigen von 3 m verbleibt. Der Sicherheitsabstand bei Mobilheimen beträgt im Bereich der Brandgassen 10 m, im Übrigen, auch gegenüber Zelten und Wohnwagen, 5 m. Gerätehäuser begründen gegenüber den auf demselben Standplatz aufgestellten Zelten und Wohnwagen keine eigene Abstandfläche. Abstandflächen sind freizuhalten.Zelte und Wohnwagen auf Standplätzen müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie jederzeit, Wohnwagen auf ihren Rädern, von ihrem Standplatz entfernt werden können.Auf den Standplätzen dürfen bauliche Anlagen wie feste Anbauten und Einfriedungen sowie Trennwände aus leicht entflammbarem Material nicht errichtet werden
  • Ist eine gültige Gasprüfung Pflicht?
    Ja. Für jeden Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung (alle zwei Jahre) nachgewiesen werden. Eine Gasprüfung für Ihren Wohnwagen bekommen Sie z.B. beim Autoservice Kumke (http://www.autoservice-kumke.de/) unter 04358-241.Die Prüfung ist keine lästige Bürokratiemaßnahme, sondern vor allem eine Maßnahme und Investition in die Sicherheit für Sie und ihre Familie.Eine unsichere Gasanlage gefährdet nicht nur den Fahrzeughalter selbst sondern auch alle umliegenden Campingnachbarn!