Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Ostseecampingplatz Gut Karlsminde
(Gültig ab dem 1. Juli 2025 – ersetzt alle früheren Fassungen)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Betreiber des Ostseecampingplatzes Gut Karlsminde, Karlsminde 1, 24369 Waabs (nachfolgend „Betreiber“), und dem jeweiligen Gast (nachfolgend „Mieter“ oder „Gast“) hinsichtlich der Überlassung von Stellplätzen, Mietobjekten sowie der Nutzung aller Einrichtungen und Dienstleistungen des Campingplatzes. Mit Abschluss eines Vertrages oder dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch eine Buchung des Gastes (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Buchungsformular) und eine darauf folgende schriftliche oder elektronische Bestätigung durch den Betreiber zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Betreiber vom Vertrag zurücktreten.
3. Verjährung von Ansprüchen
Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Betreiber verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers beruhen.
4. Nutzung und Mietzeit
Die Nutzung der Stellplätze ist ausschließlich den bei Buchung angegebenen, berechtigten Personen gestattet. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Erholungszwecken. Bauliche Veränderungen oder dauerhafte Einbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber. Mietverträge enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung des Betreibers.
5. Mietbedingungen – Urlauberplätze
Mit der Buchung eines Urlauberplatzes gelten die angegebenen An- und Abreisedaten als verbindlich. Die Stellplatzgebühr ist für den gesamten gebuchten Zeitraum im Voraus zu entrichten. Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise ist ausgeschlossen – auch bei Krankheit, Wetterumschwung oder ähnlichen Gründen.
In Ausnahmefällen – z. B. bei organisatorischen Notwendigkeiten oder aus betrieblichen Gründen – behält sich der Betreiber das Recht vor, dem Gast einen gleichwertigen Ersatzstellplatz zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
6. Mietbedingungen – Jahresplätze
Die komplette Jahresmiete ist jeweils zum 01. März eines Kalenderjahres fällig und zahlbar an das folgende Konto:
Förde Sparkasse
IBAN: DE86 2105 0170 1004 6234 41
BIC: NOLADE21KIE
Bei verspäteter Zahlung wird ein Spätzahlerzuschlag in Höhe von 50 € erhoben.
Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Campingsaison möglich. Erfolgt die Absage nach dem 01. Februar, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten oder fälligen Mietzahlung. Bei einer Absage nach Beginn der Saison haftet der Mieter für etwaige Mietausfälle, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
7. Mietbedingungen – Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Die Reservierung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung ist mit der telefonischen oder schriftlichen Buchung verbindlich. Die Höhe der Anzahlung sowie der Fälligkeitstermin werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt und der vereinbarte Betrag soll dann auf folgendes Konto überwiesen werden.
HypoVereinsbank
IBAN: DE43 200 300 000 092 066 704
BIC: HYVEDEMM300
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Betreiber berechtigt, die Reservierung zu stornieren.
Bei einer Stornierung durch den Mieter bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Stornotermin wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € zurückerstattet. Bei späterer Stornierung wird die Anzahlung einbehalten.
Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene reservierte Quartiere sind gemäß § 537 BGB grundsätzlich zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtanreise oder kurzfristiger Absage ohne Ersatzbelegung 90 % des vereinbarten Mietpreises berechnet werden können.
Daher wird empfohlen, eine eventuelle Absage frühzeitig und schriftlich – vorzugsweise per E-Mail – mitzuteilen. Der Mieter kann auch selbst einen geeigneten Ersatzmieter stellen, der die Buchung zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt.
Die Restmiete sowie die Kaution sind bis spätestens zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin auf das oben genannte Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Vor Ort ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Die Kaution dient als Sicherheit für die überlassene Unterkunft und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet oder mit etwaigen durch den Mieter verursachten Schäden verrechnet.
Die Ferienunterkunft ist während des Aufenthalts pfleglich zu behandeln und bei Abreise besenrein und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der Betreiber behält sich vor, etwaige notwendige Reinigungs- oder Instandsetzungskosten mit der Kaution zu verrechnen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei Anreise ab 16:00 Uhr im Gutshaus auf dem Gutshof.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, die während seines Aufenthalts an der Ferienunterkunft oder dem Inventar entstehen, soweit ihn ein Verschulden trifft. Schäden sind unverzüglich dem Betreiber zu melden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Betreiber Schadensersatz in vollem Umfang verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Ruhezeiten, Umgang mit Nachbarn, Müllentsorgung sowie das Verbot von Rauchen in der Unterkunft. Die maximale Belegung der Ferienunterkunft darf nicht überschritten werden. Eine Überschreitung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung.
Umbuchungen auf einen anderen Zeitraum sind nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers möglich und können mit Zusatzkosten verbunden sein. Bei einem Rücktritt des Mieters nach Ablauf der in der Buchungsbestätigung genannten Frist gelten die dort vereinbarten Stornobedingungen.
Der Betreiber oder seine Beauftragten sind berechtigt, die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung und in angemessenen Zeiträumen zu betreten, insbesondere zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder im Notfall.
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für die Dauer seines Aufenthalts eine geeignete Reise-, Haftpflicht- und ggf. Unfallversicherung abzuschließen, da der Betreiber keine Haftung für Personen- oder Sachschäden übernimmt.
Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit der Unterkunft und deren technischen Einrichtungen umzugehen. Mülltrennung und energiesparendes Verhalten sind einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Webseite des Betreibers www.karlsminde.de unter Datenschutz verfügbar.
8. Platzordnung und Hausordnung
Alle Gäste sind verpflichtet, die Platz- und Hausordnung einzuhalten. Diese enthält verbindliche Regelungen zur Ruhezeit, Sicherheit, Müllentsorgung, Nutzung von Einrichtungen sowie zum Verhalten auf dem Gelände. Die Campingplatzordnung ist an der Rezeption einsehbar und online unter www.karlsminde.de abrufbar. Bei Verstößen behält sich der Betreiber Sanktionen wie Ordnungsgelder oder einen Platzverweis vor.
9. Sorgfaltspflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Mietobjekte, Stellplätze und alle Anlagen pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Müllentsorgung, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie für die Rückgabe der Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Gesamtbetrag sofort und vollständig zur Zahlung fällig – unabhängig vom Zeitpunkt der Anreise. Eine Teilzahlung oder Anzahlung ist nicht vorgesehen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Betreiber berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben.
11. Rücktritt und Stornierung durch den Mieter
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Post. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, falls Sie Ihre Buchung nicht wahrnehmen können.
Je nach Zeitpunkt der Stornierung können Gebühren anfallen, deren Höhe sich nach dem Abstand zum geplanten Anreisetag richtet. Die jeweils gültigen Regelungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Bei verspäteter Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen mögliche Ausfallkosten abzusichern.
12. Rücktritt durch den Betreiber
Der Betreiber kann vor oder während der Mietzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast falsche Angaben gemacht hat, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder gegen wesentliche Vertrags- oder Platzordnungsbestimmungen verstößt. Ein Rücktritt ist ebenfalls bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder Unbenutzbarkeit des Stellplatzes möglich. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
13. Reservierung und Stellplatzzuweisung
Reservierungen gelten nur, wenn sie vom Betreiber schriftlich bestätigt wurden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, dem Gast einen gleichwertigen oder höherwertigen Stellplatz zuzuteilen, falls der ursprünglich gebuchte nicht verfügbar ist. Die Aufstellung von Wohnwagen und Zelten erfolgt nach Anweisung des Platzpersonals, um Sicherheits- und Ordnungsvorschriften einzuhalten.
14. Anreise, Abreise und Nutzung
Die Anreise ist ab 13:00 Uhr in der Hauptsaison (14:00 Uhr in der Nebensaion) des ersten Miettages möglich. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann eine zusätzliche Tagesgebühr erhoben werden.
15. Haustiere
Haustiere sind auf dem Campingplatz willkommen, müssen jedoch jederzeit und überall an der Leine geführt werden. Freilauf ist ausschließlich auf dem ausgewiesenen Hundeauslaufplatz und am ausgewiesenen Hundestrand erlaubt. Am ausgewiesenen Badestrand gilt ein Hundeverbot vom 01.04. bis 31.10.. An den übrigen Strandabschnitten sind Hunde erlaubt, müssen aber angeleint werden. Mehr Informationen hier.
Diese Leinenpflicht gilt auf allen Campingplätzen in Schleswig-Holstein und ist gesetzlich geregelt (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 HundeG SH). Weitere Informationen finden Sie unter:
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-HuGSHV2P12
Bitte nutzen Sie für den Gassigang ausschließlich den Hundeauslaufplatz. Die vorgelagerte Grünfläche an Stellplätzen ist kein Hundeauslaufgebiet.
Tierhalter sind verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Bei wiederholten Verstößen droht ein Platzverweis.
16. Besucher
Besuche auf dem Campingplatz sind grundsätzlich gestattet. Besucher, die auf dem Gelände übernachten möchten, müssen vor Betreten des Platzes an der Rezeption angemeldet werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. Für Übernachtungsgäste wird eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.
17. Nutzung der Slipanlage
Die Slipanlage des Campingplatzes steht Gästen ausschließlich im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 15. September zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit erfolgt keine Räumung oder Instandhaltung, insbesondere keine Freilegung von Sand oder Treibgut.
Ein Anspruch auf Nutzung der Slipanlage außerhalb des genannten Zeitraums besteht nicht. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber behält sich vor, die Slipanlage bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder aus Sicherheitsgründen auch innerhalb des genannten Zeitraums zeitweise zu sperren.
18. Müllentsorgung und Umweltverantwortung
Die ordnungsgemäße Mülltrennung und Entsorgung ist verpflichtend. Sperr- und Sondermüll müssen eigenständig und kostenpflichtig außerhalb des Campingplatzes entsorgt werden. Wiederholte Verstöße können zu einem Platzverweis führen. Für Urlaubsgäste sind Wertstoffsäcke und Müllsäcke für Biomüll an der Rezeption kostenlos erhältlich. Mehr Informationen hier.
19. Ruhezeiten und Lärmvermeidung
Der Betreiber legt großen Wert darauf, den Campingplatz als naturverbundene Erholungsstätte zu erhalten. Alle Gäste sind daher verpflichtet, auf ihre Nachbarn sowie andere Benutzer des Platzes und des Strandes Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den nachbarschaftlichen Frieden oder das Erholungserlebnis anderer stören könnte.
Die festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten:
– Mittagsruhe von 12:00 bis 13:00 Uhr
– Nachtruhe von 22:00 bis 06:30 Uhr
Während dieser Zeiten ist jegliches ruhestörende Verhalten untersagt. Insbesondere sind laute Musik, das Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten sowie unnötiger Fahrzeugverkehr zu vermeiden.
Während der Mittagsruhe bleibt die Schranke zwar geöffnet, es wird jedoch ausdrücklich darum gebeten, auch ohne technische Sperre auf unnötiges Fahren zu verzichten, um die Mittagsruhe für alle zu gewährleisten.
20. Sicherheitsvorschriften und Gasprüfung
Gäste mit gasbetriebener Ausrüstung müssen alle zwei Jahre eine gültige Gasprüfung nach DVGW G 607 vorweisen. Max. 2 Gasflaschen à 11 kg + 2 l brennbare Flüssigkeiten pro Platz (außer Flaschengas im Gebrauch). Bei Nichteinhaltung kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
21. Aufstellen innerhalb der Rasengittermatten
Wohnwagen, Wohnmobile und Vorzelte dürfen ausschließlich innerhalb der dafür vorgesehenen Rasengittermatten aufgestellt werden. Das Abstellen oder Aufbauen der Fahrzeuge und Ausrüstungen neben den Rasengitterflächen ist nicht gestattet. Der Untergrund unterhalb der Rasengittermatten ist gezielt stabilisiert und so verfestigt, dass auch bei Regenwetter ein sicheres Befahren möglich ist. Um die Platzqualität langfristig zu erhalten und Pfützen sowie Schäden am Gelände zu vermeiden, ist das Befahren und Aufbauen außerhalb der Rasengitterflächen untersagt.
Zudem befinden sich unterhalb der Rasengittermatten keine Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser), sodass dort das Einschlagen von Erdnägeln, Zeltverankerungsstiften oder sogenannten „Heringen“ gefahrlos möglich ist. In den umliegenden Flächen hingegen kann es zu Schäden an unterirdischen Versorgungsleitungen kommen.
Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung dieser Regelung haftet der Campinggast.
22. Vorzelte und Schutzdächer
Das Aufstellen eines Vorzeltes ist gestattet, jedoch ausschließlich in klassischer Bauweise, bestehend aus Zeltplane und Zeltstangen. Ein Innenausbau – insbesondere mit festen Materialien wie Holzverkleidungen – ist nicht zulässig.
Eine Küchenzeile im Vorzelt ist erlaubt. Fenster und Türen dürfen eingebaut werden; für deren Materialien bestehen keine Vorgaben.
Schutzdächer über Vorzelten oder Wohnwagen sind nur unter folgenden Bedingungen gestattet:
- keine Verankerung im Boden (kein Fundament, keine festen Stützen),
- trennbare Konstruktion für Wohnwagen und Vorzelt,
- keine festen Anbauten am Wohnwagen.
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann der Betreiber den Rückbau oder die vollständige Entfernung auf Kosten des Pächters verlangen.
23. Holzfußböden
Die Verwendung von Holzfußböden ist erlaubt, sofern:
- die Mobilität der Campingausstattung (z. B. Wohnwagen, Anhänger) jederzeit erhalten bleibt,
- die geltenden Brandschutzvorschriften eingehalten werden,
- keine Trennwände oder Verkleidungen aus leicht entflammbarem Material (z. B. Lamellen, dünne Kunststoffplanen) verwendet werden.
Auch hier gilt: Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann der Betreiber den Rückbau oder die Entfernung auf Kosten des Pächters anordnen.
24. Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Das Betreiben von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Campingplatz ist nur im Rahmen der nachfolgenden Regelungen zulässig:
a) Der Einsatz sogenannter „Balkon-PV-Anlagen“ oder sonstiger Anlagen mit direkter oder indirekter Einspeisung in das Stromnetz des Campingplatzes ist ausdrücklich untersagt.
b) Zugelassen sind ausschließlich sogenannte Inselanlagen (PV-Anlagen mit eigener Batterie und ohne Netzanschluss), die ausschließlich dem Eigenbedarf des Mieters dienen.
c) Die eingesetzten Batteriespeicher müssen für den mobilen Einsatz geeignet und mit einem geeigneten Laderegler und Überladungsschutz ausgestattet sein. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen entstehen.
d) Der Betreiber ist berechtigt, den Betrieb von PV-Anlagen im Einzelfall zu untersagen oder deren Entfernung zu verlangen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder andere Gäste beeinträchtigt werden.
e) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäß betriebene PV-Anlagen oder Speichersysteme entstehen.
25. Laden von Elektroautos in Karlsminde
Das Laden von Elektroautos ist in Karlsminde nur auf dem Parkplatz erlaubt. Dort stehen dafür spezielle Ladestationen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese ausschließlich zum Laden und parken Sie dort nicht länger als nötig. Aus Sicherheitsgründen ist das Laden an normalen Steckdosen auf dem Campingplatz oder bei den Ferienhäusern nicht gestattet – die alten Stromleitungen könnten sonst überlastet werden. Weitere Lademöglichkeiten finden Sie in Eckernförde sowie einen Tesla Supercharger in Busdorf.
26. Keine Steine auf den Stellplätzen
Bitte legen Sie keine Steine – weder vom Strand noch aus dem Küstenschutz – auf den Stellplätzen ab. Das Ablegen von Steinen auf dem Rasen kann zu erheblichen Problemen führen: Unsere Rasenmäher und Rasentraktoren sind dafür nicht ausgelegt und können durch aufliegende Steine beschädigt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Steine beim Mähen hochgeschleudert werden und dadurch Wohnwagen, Wohnmobile oder sogar Personen getroffen und beschädigt bzw. verletzt werden.
Um Schäden und Gefährdungen zu vermeiden, bitten wir alle Gäste, Stellplätze steinfrei zu halten und keine Steine als Begrenzung, Dekoration oder Abstellhilfe zu verwenden.
27. Saisonale Räumungspflicht und Winterhaftung
Für sturmwassergefährdete Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Ostsee oder in anderen exponierten Lagen besteht am Ende der Campingsaison eine verbindliche Räumungspflicht (inkl. Vorzelte, Aufbauten, Möbel etc.). Diese betrifft insbesondere Stellplätze, die von Sturmhochwasser bedroht sein können.
Für alle übrigen Stellplätze besteht keine generelle Pflicht zur Räumung am Saisonende. Wohnwagen, winterfeste Vorzelte und Gerätehütten dürfen dort über den Winter verbleiben, jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr. Windschutz, Pavillons und Zelte müssen geräumt werden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Hochwasser, Sturm, Frost oder ähnliche Ereignisse entstehen.
28. Verhalten in Notfällen und bei Konflikten
Im Notfall sind den Anweisungen des Platzpersonals Folge zu leisten. Konflikte unter Gästen sollen einvernehmlich gelöst werden; der Betreiber kann vermittelnd eingreifen.
29. Zufahrt, Fahrwege und Abstände
Der Betreiber verpflichtet sich, die Fahrwege auf dem Campingplatz gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils erforderlichen Breite freizuhalten, um eine uneingeschränkte Erschließung, Erreichbarkeit sowie die Sicherheit (insbesondere für Rettungs- und Einsatzdienste) zu gewährleisten.
Die Hauptfahrwege müssen mindestens 5,50 Meter breit sein. Für Fahrwege mit Ausweichstellen, Einbahnregelung oder Stichwege bis zu einer Länge von 100 Metern genügt eine Breite von mindestens 3 Metern.
Der Abstand zwischen den einzelnen Objekten ist einzuhalten: Zwischen Wohnwagen oder Vorzelten soll ein Mindestabstand von 3 Metern zum nächsten Objekt bestehen, bei Mobilheimen beträgt der Mindestabstand zum Nachbarobjekt 5 Meter. Der Abstand zum Straßenrand muss mindestens 2 Meter betragen, bei Mobilheimen mindestens 10 Meter über die Straße. In Brandgassen ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten.
Alle Fahrzeuge und Anhänger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie jederzeit auf ihren eigenen Rädern vom Platz gezogen werden können. Wohnwagen sind zudem sofort für den öffentlichen Verkehr zulassungsfähig zu halten.
Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nicht quer auf dem Stellplatz aufgestellt werden. Sie sind ausschließlich in Längsrichtung zu parken, um eine schnelle Räumung im Notfall zu ermöglichen. Wohnwagen sind mit der Zugdeichsel zum Fahrweg auszurichten. Wohnmobile sind grundsätzlich rückwärts einzuparken, sodass die Vorderachse zum Fahrweg zeigt. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen mit Vorderradantrieb.
Für die Einhaltung der genannten Abstände sowie der Mobilität und Ausrichtung der Fahrzeuge und Anhänger ist der Campinggast verantwortlich und haftbar.
Alle Gäste sind verpflichtet, die Fahrwege jederzeit freizuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern, Wohnwagen oder anderen Gegenständen auf oder entlang der Fahrwege ist untersagt.
30. Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung) oder behördliche Maßnahmen wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Bei Einschränkungen durch Naturereignisse, Pandemien oder behördlichen Anordnungen behält sich der Betreiber das Recht vor, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten zu beenden oder anzupassen. Gäste werden in diesen Fällen rechtzeitig informiert; eine Umbuchung oder Rückerstattung kann angeboten werden.
31. Empfehlung zur Haftpflichtversicherung
Für Gäste mit einem Dauerstellplatz wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich empfohlen. Diese sollte insbesondere Schäden abdecken, die durch den Mieter, dessen Ausrüstung oder Mitreisende gegenüber Dritten verursacht werden.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht verpflichtend, erfolgt jedoch im eigenen Interesse des Mieters. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden oder aus dem Fehlen einer solchen Versicherung entstehen.
32. Sauberkeit und Rücksicht
Bitte hinterlassen Sie Ihren Stellplatz bei der Abreise sauber und ordentlich – so, wie Sie ihn selbst gerne vorfinden würden. Achten Sie insbesondere darauf, keine Zigarettenkippen, Abfälle oder sonstige Rückstände zurückzulassen.
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass unser Platz in Karlsminde auch für die nächsten Gäste ein schöner Ort bleibt – und die Natur ringsum unberührt und lebenswert bleibt. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zum Umweltschutz!
33. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses und im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website www.karlsminde.de und an der Rezeption.
34. Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten frühestens vier Wochen nach Bekanntgabe durch Aushang auf dem Campingplatz oder Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
35. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.